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Willkommen auf lasik-risiko.de - dem Internetportal rund um die Lasik-Operation (Augen lasern) und ihren Risiken sowie möglichen Komplikationen
Sie finden hier Information zur Lasik-OP und Ihren Risiken. Neben dem Risiko einer Lasik-OP stellen wir Ihnen viele weitere, auch rechtliche, Informationen, insbesondere auch zur Frage der Kostentragung bzw. der Kostenübernahme einer LASIK Behandlung durch die Krankenversicherung / LASIK Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung zum kostenfreien Abruf bereit.
UPDATE: Private Krankenversicherung unterliegt wegen LASIK vor dem BGH
Zersplittert und uneinheitlich war die Rechtsprechung zur Lasik-Kostenerstattung in der Privaten Krankenversicherung:
Auf der einen Seite stand die Rechtsprechung der Landgerichte Köln und
München I, die eine Kostenerstattungspflicht ablehnten, weil sie die
Lasik-OP zur Behebung der Kurzsichtigkeit als nachrangig gegenüber der
kostengünstigeren Versorgung mit Hilfsmitteln (Brille, Kontaktlinsen)
erachteten. Zudem gingen die Gerichte davon aus, dass eine Erstattung
nicht in Betracht komme, weil der Eingriff im Vergleich zum Tragen
einer Brille schlicht zu gefährlich sei....
Den gesamten medizinrechtlichen Fachbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Michael Zach zur Lasik Kostenerstattung finden Sie auf unserer Seite http://www.deine-patientenrechte.de/
UPDATE:
LASIK Kostenübernahme / LASIK Kostenerstattung für Beihilfeberechtigte mit Zusatzversicherung
Die augenchirurgische Lasik-Behandlung erfreut sich wachsender Beliebtheit und Anerkennung. Zunächst bejahte die Finanzverwaltung (OFD Koblenz, Erlass v. 22.06.06, S 2284/St 323) den medizinischen Ansatz dieser Behandlung und lehnte die Qualifizierung als bloß kosmetische Korrektur ab, so dass die Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastungen im Einkommensteuerrecht für den Patienten steuermindernd berücksichtigt werden konnten. Dann erfolgte die GOÄ-gebührenrechtliche Gleichstellung dieses Verfahrens mit anderen Behandlungsansätzen, indem die Ärztekammer diesbezügliche Abrechnungsempfehlungen publizierte ...
Den gesamten medizinrechtlichen Fachbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Michael Zach zur Lasik Kostenerstattung für Beihilfeberechtigte mit Zusatzversicherung finden Sie auf unserer Seite http://praxisbetrieb-recht.de
UPDATE:
LASIK Kostenübernahme / LASIK Kostenerstattung durch die private Krankenkasse
Auch wenn für die meisten Patienten allein die Antwort auf die Frage, inwieweit eine Kostenübernahme der anstehenden LASIK Behandlung durch die jeweilige Krankenkasse möglich ist, entscheident ist, so möchten wir all denjenigen, die sich auch mit den juristischen Hintergründen einer LASIK Kostenerstattung näher beschäftigen wollen, einen ebenso interessanten wie umfassenden medizinrechtlichen Fachbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Michael Zach, zur Lektüre empfehlen. Der Beitrag zur Kostenerstattung der LASIK Behandlung in der PKV ist nachzulesen auf unserer Seite
http://deine-patientenrechte.de (Fachbeiträge der Anwälte) oder durch Klick auf "Patientenrechte" (siehe links in der Navigationsleiste).
UPDATE: Kostenübernahme der LASIK - OP durch private Krankenversicherung - Patient im Recht / Beschluß vom 08.07.2008, Landgericht Göttingen
nachzulesen auf unserer Seite
http://deine-patientenrechte.de oder durch Klick auf "Patientenrechte" ,
siehe links in der Navigationsleiste. Ein medizinrechtlichen Fachbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Michael Zach.
UPDATE: Private Krankenversicherung zahlt Lasik-Chirurgie / Urteil vom 30.01.2008, Amtsgericht Göttingen
nachzulesen auf unserer Seite http://medizinrecht-urteil.de oder durch Klick auf "Gerichtsurteile" , siehe links in der Navigationsleiste
So geben wir Ihnen beispielweise Tipps zum richtigen Verhalten im Schadensfall (Behandlungsfehler bei LASIK-OPERATION), erläutern Ihnen am Beispiel einer fehlerhaften LASIK-OPERATION die Begriffe Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie die Voraussetzungen von Schadensersatz und Schmerzensgeld und nennen Ihnen auch die Voraussetzungen einer erfolgreichen Klage nach einer Lasik-OP (Klage auf Schadensersatz nach fehlerhafter LASIK-OP / Schadensersatzklage nach fehlerhafter LASIK-OP sowie Klage auf Schmerzensgeld nach fehlerhafter LASIK-OPERATION).
Bei der Seite lasik-risiko.de
handelt es sich jedoch nicht um eine Rechtsberatung. Diese bleibt ausschließlich Anwälten / Rechtsanwälten vorbehalten.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend im Schadensfall (ärztlicher Kunstfehler bei LASIK-OP) eine Arzthaftungsklage bzw. einen Arzthaftungsprozess von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Medizinrecht / Arzthaftungsrecht führen zu lassen oder einen Fachanwalt für Medizinrecht zu mandatieren, ggf. sogar einen Anwalt mit Erfahrungen im Bereich der LASIK-OP-PROZESSE.
Denn im Medizinrecht (besonders im Arzthaftungsrecht, also auch nach einem Behandlungsfehler i.R.e. LASIK-OP) spielen in die juristischen Fragestellungen immer auch komplizierte medizinische Sachverhalte hinein, die nur ein auf Arzthaftung spezialisierter Anwalt bzw. ein Fachanwalt für Medizinrecht angemessen würdigen kann.
Einen spezialisierten, ggf. mit der LASIK-OP vertrauten, Anwalt oder Rechtsanwaltskanzlei finden Sie unter dem Punkt Anwälte & Kanzleien oder in unserem Anwaltsverzeichnis www.mein-medizinrechtler.de - Anwaltssuche im Medizinrecht & Arzthaftungsrecht.
Informationen über die Risiken einer LASIK-OP hinaus, d.h. für weitere spezielle medizinische Eingriffe, finden Sie auf den Seiten des Informationsdienstes Medizinrecht ebenfalls.
Weiterhin finden Sie auf unseren Seiten umfangreiche Informationen zu anderen medizinrechtlichen Themen, angefangen von Urteilen deutscher Gerichte zum Medizinrecht (auch zu fehlerhaft durchgeführten LASIK-OPERATIONEN), über Vertragsverhältnisse zwischen Patient und Leistungserbringer, in der Regel dem Arzt, der Hebamme oder dem Krankenhaus, über Informationen zur Beweislast und Beweislastumkehr (nach fehlerhafter LASIK-OP), bis hin zu den Erfordernissen einer vollumfänglichen Aufklärung durch den Arzt vor jeder LASIK-OPERATION und den Konsequenzen, die sich bei Nichtbeachtung dieser Aufklärungspflicht durch den behandelnden Arzt für Sie als Patient ergeben.
Um die Übersichtlichkeit (nicht nur auf LASIK-RISIKO.de) zu gewährleisten, sind in die Tiefe gehende Informationen zu einem bestimmten Themenbereich, wie bspw.eben zu den RISIKEN / RISIKO & KOMPLIKATIONEN einer LASIK-OPERATION, Patientenverfügung, zur Risikoschwangerschaft, zur Hebammenhaftung und zum Narkoserisiko, auf eigenen Themenseiten dargestellt - wie hier auf LASIK-RISIKO.de
Die Erkärung medizinischer Begriffe finden Sie in unserem Lexikon Medizin und Recht.
Vielen Dank für Ihren Besuch auf lasik-risiko.de dem Internetportal rund um das AUGEN LASERN bzw. die LASIK-OP und ihren Risiken.
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